Landschaftsschutz; Bau- und Rodungsbewilligung für den Ersatz eines Aussichtsturms in einem BLN-Gebiet
Leitsätze
Ziel des BLN-Inventars ist es, Vielfalt und Eigenart der einzelnen Objekte zu bewahren und gleichzeitig zur Er haltung der landschaftlichen Schönheit, der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität der Schweiz beizutragen. Eine Beschränkung auf den Schutz des Landschaftsbildes würde den Zielsetzungen des BLN-Inventars widersprechen (E. 3e/aa). Der geplante neue Aussichtsturm entspricht lediglich einem regionalen touristischen Interesse und vermag daher eine Abweichung von der ungeschmälerten Er haltung eines BLN-Objektes nicht zu begründen (E. 3e/bb). Durch den massiven Turmsockel wird die ungeschmälerte Erhaltung der bisher weitgehend frei gebliebenen Naturlandschaft nicht nur geringfügig beeinträchtigt (E. 3e/dd/aaa). Zudem vermögen die oberste Plattform, das Dach und der Fahnenmast mit Blick auf das Ziel einer wenig störenden, naturnahen Gestaltung der Landschaft nicht zu befriedigen (E. 3e/dd/bbb). Wird ein Aussichtsturm zugelassen, was dem…
Zeitschrift URP
URP 2012 334
Publikationsart
Entscheid