Abfall; Pflicht zur Verwendung von Pfand- und Mehrweggeschirr; Verweigerung einer Ausnahmebewilligung
Leitsätze
Das Berner Abfallreglement, welches für bewilligungspflichtige Ver¬anstaltungen auf öffentlichem Grund in der Regel Pfand- oder Mehrweggeschirr vorschreibt, führt keine allgemeingültige Bepfandungspflicht ein, sondern stellt eine Sondervorschrift beschränkt auf Veranstaltungen auf öffentlichem Grund innerhalb des Gemeindegebiets dar. Als solche dient es zwar auch den umweltrechtlichen Anliegen der Abfallbewirtschaftung, doch werden darüber hinaus spezifische Ziele verfolgt, welche die besondere Situation von Verpflegungsangeboten auf öffentlichen Strassen und Plätzen betreffen (Litteringproblematik). Da der Bundesrat keine Vorschriften in Bezug auf Speise- oder Getränkegebinde erlassen hat, verstösst das Berner Abfallreglement nicht gegen die Verordnungskompetenz des Bundesrates und widerspricht demzufolge nicht den abfallrechtlichen Vorga¬ben des USG (E. 3.1.3).
Zeitschrift URP
URP 2012 701
Publikationsart
Entscheid