Möglichkeiten und Grenzen von Energievorschriften für Gebäude
Zusammenfassung
Für die Begrenzung des Energieverbrauchs in Gebäuden sind gemäss Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). Diese sind somit für weit mehr zuständig als nur für den Vollzug. Vielmehr obliegt ihnen die materielle Rechtsetzung betreffend den Energieverbrauch in den Gebäuden. Die Kantone nehmen ihre energiepolitische Verantwortung wahr, in diesem Zusammenhang dürfen die sogenannten «MuKEn», die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» der EnDK (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren), erwähnt werden. Ein wichtiges Ziel der EnDK ist es, den Energiebedarf im Gebäudebereich, insbesondere in bestehenden Bauten, zu senken und den verbleibenden Bedarf möglichst mittels Abwärme und erneuerbaren Energien zu decken. Die EnDK verabschiedete am 4. April 2008 Mustervorschriften, die sog. «MuKEn 2008», welche in parlamentarischen Prozessen in die kantonalen Energiegesetzgebungen überführt wurden. Wie schon in der…
Zeitschrift URP
URP 2012 828
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag