Verkehrsbeschränkung; Anforderungen an Beschwerdebefugnis
Hinweis
BRat, Urteil vom 14.08.1996
Relevante Erlasse
SR 172.021, Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
(20.12.1968)
Art. 48 (Abs. lit. A)
SR 172.021, Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
(20.12.1968)
Art. 48 (Abs. lit. A)
Leitsätze
Es muss ein rechtliches oder tatsächliches Interesse bestehen, dass die umstrittene Verkehrsbeschränkung aufgehoben wird. Die Tatsache allein, dass jemand an einer mit einer Verkehrsbeschränkung belegten Strasse wohnt oder dort eine Liegenschaft besitzt, begründet nicht ohne weiteres die Beschwerdebefugnis.
Zeitschrift URP
URP 1997 171
Publikationsart
Entscheid