Planungsrechtliche Ausscheidung einer Kiesabbauzone; mangelnde Berücksichtigung umweltrechtlicher Aspekte
Leitsätze
Im Planungsentscheid über Abbau- und Deponiestandorte sind vorsorglich auch die Anliegen des Umweltschutzes mitzuberücksichtigen, wobei der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Koordinationspflicht in geeigneter Weise Rechnung zu tragen ist. Wird zur Verwirklichung eines UVP-pflichtigen Projekts eine Änderung oder Ergänzung der Nutzungsplanung vorgenommen, so kann dieses Verfahren als das massgebliche Leitverfahren und gleichzeitig als das massgebliche Verfahren im Sinne von Art. 5 Abs. 3 UVPV betrachtet werden (E. 2a). Die Mängel bei den Sachverhaltsabklärungen bezüglich Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz, die das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau in seinem Entscheid über die Baubewilligung selber festgestellt und gerügt hat, haben dazu geführt, dass das Gericht auch im Normenkontrollverfahren keine umfassende Interessenabwägung hat vornehmen können. Es geht aber nicht an, Nutzungsplanfestsetzungen, die auf ungenügenden…
Zeitschrift URP
URP 1997 143
Publikationsart
Entscheid