Wald; bau- und forstrechtliche Bewilligungen für geotechnische Probebohrungen
Leitsätze
Die Baubewilligungspflicht für geotechnische Probebohrungen hängt von den Auswirkungen des Vorhabens auf Raum und Umwelt ab. Massgeblich sind dabei insbesondere die Art und Empfindlichkeit der Umgebung. Vorliegend muss nicht nur Bauinfrastruktur am Bohrstandort installiert und betrieben, sondern auch mit mutmasslich rund 200 Transportfahrten hin- und weggeführt werden. Dabei werden auch Waldareale über den eigentlichen Standort hinaus tangiert. Die negativen Auswirkungen der Probebohrungen sind, obwohl die geplanten Probebohrungen auf eine verhältnismässig kleine Waldfläche beschränkt sind und sich auf einen kurzen Zeitraum erstrecken, wegen des besonderen Standorts in einem Waldgebiet, welcher zugleich in einem BLN-Gebiet und in einem besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich liegt, als erheblich einzustufen. Das Bauvorhaben bedarf, da es keinem forstlichen Zweck dient, somit einer Ausnahmebaubewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone gemäss…
Zeitschrift URP
URP 2013 739
Publikationsart
Entscheid