Gewässerschutz; Anforderungen an Bauten im Gewässerschutzbereich Au zum Schutz nutzbarer unterirdischer Gewässer
Leitsätze
Die Baugesuchstellerin trifft die Beweislast dafür, dass ihr Vorhaben die Anforderungen zum Schutz der Gewässer erfüllt (E. 2.3). Der Neubau des Bankgebäudes befindet sich im Gewässerschutzbereich Au und kommt teilweise unter dem mittleren Grundwasserspiegel zu liegen. Die Anlage darf deshalb die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindern. Ob dies zutrifft, hängt davon ab, von welcher Grundwassermächtigkeit auszugehen ist. Welche der diesbezüglich getroffenen Annahmen den tatsächlichen Verhältnissen besser entspricht, ist mit den beiden involvierten Gutachter-Büros vor der Projektierung allfälliger Massnahmen zu klären (E. 2.4). Den ihr obliegenden Nachweis der Gewässerschutzrechtskonformität ihres Vorhabens hat die Baugesuchstellerin nicht erbracht. Hierfür sind weitere Abklärungen bezüglich der Grundwassermächtigkeit und/oder zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der…
Zeitschrift URP
URP 2014 637
Publikationsart
Entscheid