Umwandlung eines Clublokals in Café-Restaurant; Lärmschutz
Leitsätze
Wird ein für einen beschränkten Personenkreis bestimmtes Clublokal in ein öffentlich zugängliches Café-Restaurant umgewandelt, so muss von den Behörden sichergestellt werden, dass durch den vorgesehenen neuen Betrieb die Vorschriften des USG und der LSV nicht verletzt werden. Es genügt also nicht, dem Inhaber des Lokals nahezulegen, auf die Wahrung von Ruhe und Ordnung zu achten (E. 7b). Wenn für eine solche Umnutzung keine oder nur kleine bauliche Veränderungen nötig sind und deshalb nach geltendem kantonalem Recht die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens an sich nicht erforderlich ist, muss nicht aus umweltrechtlichen Gründen ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Vielmehr kann die umweltrechtliche Prüfung auch im Rahmen eines Spezialverfahrens – im vorliegenden Fall z.B. im Rahmen eines Patenterteilungsverfahrens – erfolgen, sofern dieses eine öffentliche Planauflage und eine Einsprachemöglichkeit vorsieht (E. 7c).
Zeitschrift URP
URP 1999 725
Publikationsart
Entscheid