Das heutige Naturschutzrecht – Systematik und gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Zusammenfassung
Für den Naturschutz besteht aufgrund von Art. 78 Abs. 4 der Bundesverfassung (BV) eine umfassende Rechtsetzungskompetenz des Bundes. Gegenstand des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ist vorab der Biotopschutz als Schutz von Lebensräumen. Die wichtigsten Artenschutzerlasse sind hingegen das Jagdgesetz (JSG) und das Fischereigesetz (BGF) mit ihren Regelungen für wild lebende Säugetiere und Vögel bzw. Fische und Krebse; im NHG finden sich Artenschutzbestimmungen einzig für andere wild lebende Tierarten und sämtliche wild lebenden Pflanzenarten. Moore von nationaler Bedeutung sind durch Art. 78 Abs. 5 BV absolut geschützt. Ausnahmen vom Schutzziel sind hingegen, wenn auch unter strengen Voraussetzungen, für andere Biotope von nationaler Bedeutung in den jeweiligen Biotopschutzverordnungen des Bundes vorgesehen. Unter relativem Schutz stehen sodann Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung, deren Ausscheidung Aufgabe der Kantone ist. Einen…
Zeitschrift URP
URP 2016 155
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag