Die Einziehung im Dienst der Umwelt: Abschöpfung von unrechtmässigen Vermögensvorteilen bei Umweltstraftaten – mit Fallbeispielen aus den Kantonen St. Gallen und Zürich
Zusammenfassung
Strafbares Handeln soll sich nicht lohnen. Diesen Grundsatz verfolgt die Einziehung von Vermögenswerten, eine Massnahme nach Art. 70 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Ziel der Einziehung ist es, die durch eine strafbare Handlung erlangten finanziellen Vorteile «abzuschöpfen» und dadurch zu verhindern, dass der Täter von seiner Straftat wirtschaftlich profitiert. Die Einziehung ist nicht nur im Kernstrafrecht, sondern auch im Nebenstrafrecht anwendbar. Nicht nur mit klassischen Wirtschafts- und Korruptionsdelikten lassen sich illegale Vermögensvorteile erlangen: Auch Umweltkriminalität kann lukrativ sein. Ein Bauunternehmen spart zum Beispiel einen erheblichen Investitionsaufwand, wenn es auf einer Baustelle unterlässt, die erforderlichen Installationen zur Abwasserbehandlung (Absetzbecken und Neutralisationsanlage) zu erstellen. Die dadurch erzielten Vorteile gehen zu Lasten der Umwelt und der Allgemeinheit. Gleichzeitig sichert sich das…
Zeitschrift URP
URP 2016 201
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag