Anmerkung der Redaktion zu 1C_82/2015

Relevante Erlasse
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV) (15.12.1986) Art. 7 (Abs. 1)

Zusammenfassung

Das Bundesgericht hatte im Urteil 1C_204/2015 vom 18. Januar 2016 erneut über die Rechtmässigkeit einer Bewilligung für eine ausserhalb einer Wohnbaute errichtete Wärmepumpe zu befinden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Nachbarin gegen eine nachträgliche Baubewilligung in letzter Instanz teilweise gutgeheissen und die Sache zur neuen Beurteilung an den Gemeinderat zurückgewiesen. Der Bauherr hatte im Unterschied zum vorstehenden Fall zwar nicht gegen eine ausdrückliche Auflage in der Bewilligung verstossen, die ihn zur Installation der Wärmepupe im Innern des Wohnhauses verpflichtet hätte. Auch in diesem Fall ging es aber darum, ob eine bereits installierte Anlage nachträglich bewilligt werden kann. Das Bundesgericht erachtete es unter Hinweis auf den vorstehenden Leitentscheid als nicht von vornherein ausgeschlossen, die Pumpe ins Hausinnere zu verlegen, räume doch der Beschwerdeführer (recte: Beschwerdegegner) selber ein, dass es sich…

Login Artikel kaufen

Zeitschrift URP

URP 2016 248

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Reto Schmid

Ort

D. VS

Stichwörter