Luftreinhaltung; Geruchsimmissionen durch Güllengrube im Nahbereich eines zum Um- und Ausbau projektierten Wohnhauses in der Landwirtschaftszone
Leitsätze
Das Umweltrecht bietet keine Grundlage, um im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zonenkonforme Bauprojekte, von denen für sich allein genommen bloss durchschnittliche Emissionen zu erwarten sind, unter Hinweis auf eine übermässige Gesamtbelastung der Luft mit Luftschadstoffen oder Gerüchen zu verbieten. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung lässt sich ohne weiteres auch auf Wohnbauprojekte ausserhalb der Bauzone übertragen. Ein Bauvorhaben im Nahbereich einer Güllengrube ist demnach aus umweltrechtlicher Sicht bewilligungsfähig, selbst wenn die entweichenden Geruchsimmissionen im Sinne der Luftreinhaltung lästig sein können bzw. das Wohlbefinden erheblich stören sollten, soweit die konkreten Emissionen für die Betroffenen keine Gesundheitsgefahr darstellen. Weil Letzteres hier nicht der Fall ist, liegt es allein an der Bauherrschaft zu entscheiden, ob sie sich mit dem Einbau der Wohnung im Untergeschoss ihres Hauses erhöhten Geruchsimmissionen…
Zeitschrift URP
URP 2017 304
Publikationsart
Entscheid