Protection de l’eau potable – aspects juridiques au regard d’exemples d’actualité
Zusammenfassung
Es ist nicht möglich, Schutzmassnahmen eines Guts zu definieren, ohne es zunächst für es selbst zu tun wie auch für den Inhalt der Bedrohungen für dieses Gut. Das internationale Recht begründet Wasser nicht als ein juristisches Gut, sondern als Gegenstand zum bewirtschaften. Es verhält sich ebenso mit dem Schweizer Recht, welches dennoch Schutzmassnahmen, rechtliche oder nicht, gegen die Bedrohungen vorsieht, welche sowohl von natürlichen (wie die Klimaveränderung), als auch von menschlichen (wie der schlechte qualitative und quantitative Gebrauch des Wasser) Faktoren abhängig sind. Die Schutzmassnahmen können mit oder ohne gesetzlichen Zwang sein. Die nicht gesetzlich bindenden Massnahmen sind politischer (Massnahmenplanung) und technischer (Massnahmen der Lagerung, der Verteilung und der Nutzung des Wassers für die Bedürfnisse der Einzelnen, der Landwirtschaft und der Industrie; Betriebsplan) Ordnung. Die gesetzlichen Schutzmassnahmen sind im…
Zeitschrift URP
URP 2017 559
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag