Zonenkonformität einer Hundehaltung in Wohnzone
Hinweis
VerwGer AG, Urteil vom 11.12.1997
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
kantonales / kommunales Recht
Allgemein
Leitsätze
Eine Gemeindebehörde, die das Halten von Hunden (vorliegend Siberian Huskies) in einer reinen Wohnzone aus raumplanerischästhetischen Gründen auf höchstens drei Hunde (pro Haushalt) beschränkt, handelt rechtmässig (E. 3). Erweist sich die durch die Gemeinde verfügte Beschränkung der Hundehaltung bereits gestützt auf die einschlägigen kommunalen Zonenvorschriften als zulässig, muss die Angelegenheit nicht zusätzlich noch aufgrund der Vorgaben des Bundesumweltschutzrechts geprüft werden (E. 4).