Aarhus-Konvention – Öffentlichkeitsprinzip; Anspruch auf Einsicht in Bericht zur Altlastenuntersuchung
Leitsätze
Beim vorliegenden Bericht zur historischen Altlastenuntersuchung zum Grossgrundkanal in Visp und weiteren oberwalliser Gemeinden handelt es sich um ein amtliches Dokument, das Umweltinformationen enthält. Damit ist neben dem kantonalen Recht ganz vorrangig auch die Aarhus-Konvention zu beachten (E. 2.1.1–2.1.6). Die Öffentlichkeit hat demnach im Grundsatz Anspruch darauf, dass ihr die zuständige Behörde dieses Dokument auf Antrag zur Verfügung stellt. Die im kantonalen Recht aufgezählten Ablehnungsgründe sind unter Berücksichtigung der Aarhus-Konvention sodann eng auszulegen (E. 2.4.1). Im vorliegenden Fall besteht kein diesen rechtlichen Anforderungen genügendes überwiegendes öffentliches oder privates Interesse, das einer Information der darum ersuchenden Rundfunkstation (RTS) entgegenstünde. Insbesondere lässt die Herausgabe des Berichts den behördlichen Entscheidungsprozess unbeeinträchtigt: So sind verschiedene Entscheide gestützt auf die…
Zeitschrift URP
URP 2018 552
Publikationsart
Entscheid