Natur- und Landschaftsschutz; ökologischer Ausgleich in intensiv genutztem Gebiet durch Ausscheidung einer Schutzzone
Leitsätze
Der ökologische Ausgleich soll der zunehmenden biologischen Verarmung der Kulturlandschaft entgegentreten, indem er die Biodiversität und die dafür nötigen Biotope in ihrer natürlichen Struktur, Vernetzung und Dynamik zu erhalten und zu fördern bezweckt. Die Bundesvorgabe ist dabei weit gefasst: Als solche umfasst sie sowohl spezifische Massnahmen im Einzelfall wie etwa die konkrete Planung einer naturnahen Fläche im Siedlungsgebiet als auch grossräumigere Massnahmen wie eine (vorgängige) regionale Biotopvernetzungspolitik. Der ökologische Ausgleich ist eine Kompensationsaufgabe, die darauf abzielt die Gesamtbilanz naturnaher Flächen zu verbessern. Sie knüpft somit (anders als Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen) nicht an die Beeinträchtigung eines bestimmten Biotops an (E. 3.1). Die vorgesehene Nutzungsplanung erscheint unter den gegebenen Umständen als bevorzugtes Instrument zum Schutz und zur Förderung von naturnahen Flächen und Biotopen.…
Zeitschrift URP
URP 2019 340
Publikationsart
Entscheid