System der privaten und öffentlichen Nutzungsrechte am Untergrund
Zusammenfassung
Im Untergrund treffen verschiedene Nutzungsansprüche und Schutzanliegen aufeinander. Grundeigentümer beanspruchen den Untergrund für die Erstellung von Fundamenten, für Erdanker und Erdwärmesonden, während der Staat den Untergrund insbesondere für Infrastrukturen benötigt. Ressourcen im Untergrund wie z. B. Kies, Grundwasser oder Erdwärme werden von Privaten und vom Staat genutzt. Gleichzeitig muss der Schutz des Grundwassers gewahrt bleiben. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie der Untergrund von der Raumplanung erfasst wird und welche Nutzungsrechte den Grundeigentümern, den Kantonen und dem Bund zustehen. Das Raumplanungsgesetz ist auf den Untergrund gleichermassen anwendbar wie auf die Erdoberfläche. Folglich sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, auch für den Untergrund die nötigen Raumpläne zu erarbeiten und diese aufeinander abzustimmen. Kantone und Gemeinden schaffen daher für Nutzungen und Schutzaspekte des Untergrunds die…