Alltags- und Freizeitlärm im Umweltrecht – Eine rechtliche Einführung mit Erläuterungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts
Zusammenfassung
Der Begriff des Alltagslärms umfasst verschiedene Lärmquellen, die nicht spezifisch in den Anhängen der Lärmschutz-Verordnung geregelt sind. Darunter fallen auch Aktivitäten wie Konzerte, die gerade den Zweck haben, Schall zu erzeugen. Die Lärmschutz-Verordnung sieht keine numerischen Grenzwerte für diese Lärmquellen vor – Grenzwerte, die u. a. zur Beurteilung der Frage dienen, ob die entsprechenden Lärmimmissionen als schädlich oder lästig gelten und daher verschärfte Begrenzungsmassnahmen erforderlich sind. Aufgrund seiner Eigenheiten und dem Fehlen numerisch festgelegter Grenzwerte stellt Alltagslärm besondere Herausforderungen an den Vollzug. Die Vollzugsbehörde muss die Störwirkung der Schallquellen im Einzelfall beurteilen. Dabei kommt ihr ein im Vergleich zu den in den Anhängen der Lärmschutz-Verordnung geregelten Lärmarten breiterer Beurteilungsspielraum zu. Sie muss im Weiteren die Interessen am Ausüben der lärmigen Tätigkeit…
Zeitschrift URP
URP 2019 611
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag