Fluglärm; Enteignungsentschädigung wegen direkten Überflugs
Leitsätze
Voraussetzung eines enteignungsrechtlich relevanten direkten Überflugs ist, dass die Flugzeuge regelmässig tatsächlich in die Luftsäule über dem Grundstück eindringen und dies in einer derart geringen Höhe, dass die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers an der ungestörten Nutzung seines Eigentums betroffen werden (E. 2). Eine restriktive Auslegung dieser Voraussetzung findet keine Grundlage in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (E. 2.4). Für die Bedrohlichkeit des Überflugs spielt neben der Grösse der Silhouetten der Flugzeuge auch die Gesamtwirkung der Überflugssituation, insbesondere die hohe Überflugsfrequenz in Nürensdorf, eine Rolle (E. 2.5). Die physischen und psychischen Einwirkungen der Überflüge sind nicht nur in den Innenräumen (bei geöffneten und bei geschlossenen Fenstern), sondern auch im Aussenraum zu beurteilen. In unseren Breitengraden besteht grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an der unbeeinträchtigten…
Zeitschrift URP
URP 2019 730
Publikationsart
Entscheid