Gewässerschutz; Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für den Neubau von Parkplätzen im Gewässerraum; unmittelbare Anwendbarkeit des Inventars schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS)
Leitsätze
Sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann die Behörde im Gewässerraum die Erstellung von zonenkonformen Anlagen ausserhalb von dicht überbauten Gebieten auf einzelnen unüberbauten Parzellen innerhalb einer Reihe von mehreren überbauten Parzellen bewilligen (E. 2.2). Dies gilt auch, wenn eine grosse Parzelle nur teilweise überbaut ist, sofern sich der unüberbaute Teil als Baulücke innerhalb einer Reihe von bereits überbauten Parzellen präsentiert, die den Gewässerraum erheblich und voraussichtlich auf lange Sicht einengen. Die Voraussetzungen liegen hier aber klarerweise nicht vor, da der unüberbaute Teil der Bauparzelle offensichtlich nicht als Baulücke erscheint. Der Baubereich liegt auch nicht innerhalb einer Reihe von bereits überbauten Parzellen, die den Gewässerraum langfristig einschränken und weist ein erhebliches Aufwertungspotenzial auf, weshalb seine Freihaltung ökologisch sinnvoll ist. Eine Ausnahmebewilligung für die…
Zeitschrift URP
URP 2019 757
Publikationsart
Entscheid