Mobilfunk; Tauglichkeit und schweizweite Kontrolle des Qualitätssicherungssystems (QS); Zonenkonformität einer leistungsstarken Anlage
Leitsätze
Es bestehen keine neuen wissenschaftlichen Studien, die eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte für nichtionisierende Strahlung erforderlich machen (E. 5.5). Die Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt durch bauliche Vorkehrungen oder durch die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems (QS-System). Auch wenn Überschreitungen der bewilligten Werte nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden können, sind QS-Systeme ein taugliches Kontrollinstrument (E. 6.2 und 7.2). Für ein funktionstüchtiges QS-System müssen die definierten Prozesse der Datenübertragung zwingend befolgt werden, andernfalls kann die Einhaltung der umweltschutzrechtlichen Anforderungen nicht gewährleistet werden. Die in einem Kanton festgestellten Abweichungen von der Baubewilligung bezüglich Höhe oder Ausrichtung von Antennen deuten auf einen Klärungsbedarf bei der Datenübertragung hin. Das BAFU ist deshalb angehalten, im Rahmen seiner Aufsichts- und Vollzugsfunktion…
Zeitschrift URP
URP 2020 543
Publikationsart
Entscheid