Das neue Gentechnologierecht: Herausforderung für die Kantone
Zusammenfassung
Der Vollzug des neuen Rechts zum Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit Organismen bringt für die Kantone eine Neuordnung mit umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben. Bisher waren im Bereich der geschlossenen Systeme – mit der Störfallverordnung (StFV) als einziger Regelung – die Kantone für den Vollzug zuständig. Neu wird die Einschliessungsverordnung (ESV) die Basisregelung darstellen und jeden Umgang regeln, der mit Organismen in geschlossenen Systemen durchgeführt wird. Der Geltungsbereich der StFV wird auf den Umgang mit Mikroorganismen eingeschränkt, bei dem schwere Schäden bei einem Störfall nicht auszuschliessen sind. Die Kantone werden in diesem neuen rechtlichen Rahmen Aufgaben übernehmen, bei denen der Standort eine wichtige Rolle spielt. Sie sind daher weiterhin für den Vollzug der StFV und damit für die risikoreichen Projekte (Tätigkeiten der Klassen 3 und 4) zuständig. Im Rahmen der ESV sind sie ebenfalls für die…
Zeitschrift URP
URP 2000 33
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag