Zum Inkraftreten des Bundeskoordinationsgesetzes und weiteren Neuerungen im Bereich des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts
Zusammenfassung
Am 1. Januar 2000 ist das Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren (Koordinationsgesetz) vom 18. Juni 1999 in Kraft getreten. Dieses Gesetz markiert den vorläufigen Schlusspunkt der Bemühungen des Bundes zur Verbesserung der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen. Es führt für die vom Bund zu bewilligenden bodenbezogenen Projekte den Grundsatz «Ein Verfahren – ein Entscheid – ein Rechtsmittelweg» ein, wobei die konsequente Verfahrenskonzentration durch die Anhörung der Fachbehörden und die Möglichkeit eines Bereinigungsverfahrens gemildert wird. Die parlamentarische Beratung des Gesetzes erfolgte sehr zügig und ohne wesentliche Änderungen; hingegen wurde aufgrund einer Ergänzungsbotschaft des Bundesrates nachträglich auch das Nationalstrassengesetz in die Revision einbezogen. Die Umsetzung des Koordinationsgesetzes, welches selber die Änderung von 18 Bundesgesetzes beinhaltet, hatte auch…
Zeitschrift URP
URP 2000 291
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag