Moorschutz; Anwendbarkeit der Morrschutzbestimmungen im nachträglichen Baubewilligungsverfahren für ein vorbestehendes Bienenhaus
Leitsätze
Streitig ist, ob ein in den 1950er Jahren ohne Baubewilligung erstelltes Bienenhaus, dessen bauliche Veränderungen in den 1990er Jahren zu ei- nem Wochenendhaus zwischenzeitlich wieder rückgängig gemacht worden sind, nach dem zum Zeitpunkt der Erstellung des Bienenhauses geltenden Recht beurteilt werden kann.
Das Bienenhaus wurde in einer Zeit erstellt, als es die Bestimmungen zum Moorschutz noch nicht gab. Bei der Prüfung der Bewilligungsfähigkeit von ohne Bewilligung erstellten oder geänderten Bauten ist in der Regel der Rechtszustand im Zeitpunkt der Errichtung der Baute mass- geblich, es sei denn, diese könne nach dem im Zeitpunkt des Entscheids geltenden milderen Recht bewilligt werden. Eine Ausnahme gilt aber bei Rechtsvorschriften, die der Durchsetzung erheblicher öffentlicher Interessen dienen. Zwingende Gründe für eine sofortige Anwendung des neuen strengeren Rechts hat das Bundesgericht im Bereich des Gewässer-, Natur-,…
Zeitschrift URP
URP 2022 655
Publikationsart
Entscheid