Windenergie; Zulässigkeit kommunaler Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen
Leitsätze
Das Baureglement der Gemeinde Tramelan darf durch eine Bestimmung ergänzt werden, dass Windturbinen mindestens 500 m Abstand von Wohngebäuden haben müssen. So wurde der verabschiedete Quartierplan «Parc éolien de la Montagne de Tramelan», gegen den sich die streitige kommunale Bauvorschrift u.a. richtet, angefochten und ist derzeit vor Bundesgericht hängig. Ohne dem Ausgang dieses Verfahrens vorzugreifen, ist nicht auszuschliessen, dass die Gutheissung des einen oder anderen Beschwerdepunktes zu einer Umgestaltung oder Reduzierung des Windparks und zur Ausarbeitung eines neuen Projekts führt, auf das die streitige Ab- standsvorschrift sodann Anwendung finden könnte (E. 2.3).
Zudem stützt sich die Realisierung eines Windparks in der vorliegenden Grösse zwar auf ein nationales öffentliches Interesse. Da aber die Errichtung einer solchen Anlage nicht einer bundesrechtlichen Pflicht entspricht, ist die Anwendung von kommunalen…
Zeitschrift URP
URP 2023 158
Publikationsart
Entscheid