Gewässerschutz; Anpassung der Breite des Gewässerraums an bauliche Gegebenheiten in dicht überbauten Gebieten; Abbruchbefehl für Steinkorbmauer mit Solaranlage
Leitsätze
Streitig ist im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens der Rückbau einer Steinkorbmauer, welche sich in 3m Nähe zum nördlichen Ufer des Jonen-Bachs befindet.
Der Gewässerraum der Jonen wurde noch nicht definitiv festgelegt, weshalb derzeit noch der übergangsrechtliche Gewässerraum gemäss Abs. 2 der Übergangsbestimmungen anwendbar ist. Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung zu berücksichtigen, ob in naher Zukunft mit einer Gewässerraumfestsetzung zu rechnen ist, welche die streitige Anlage zulassen würde (E. 4.3).
Der bundesrechtliche Gewässerraum kann im dicht überbauten Gebiet den baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Es handelt sich um eine «Kann»-Vorschrift, d.h. die Kantone können, müssen die Gewässerraum- breite aber nicht reduzieren. Zwingende Voraussetzung ist die Gewährleistung des Hochwasserschutzes (E. 4.5).
…Zeitschrift URP
URP 2023 437
Publikationsart
Entscheid