Luftreinhaltung; Immissionen durch Wärme-Kraft-Kopplungsanlage zur Verbrennung von tierischen Abfällen; Widerruf einer rechtskräftigen Bewilligung
Leitsätze
Eine wie im vorliegenden Fall unterbliebene oder unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) führt grundsätzlich zur Aufhebung der Bewilligung bzw. zur Rückweisung zwecks Durchführung und Ergänzung der UVP. Es kann ausnahmsweise darauf verzichtet werden, wenn die erfolgten Sachverhaltsabklärungen ausreichen, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den umweltrechtlichen Vorgaben zu beurteilen. Das gilt erst recht, wenn es sich wie hier um einen Widerruf einer bereits rechtskräftigen Bewilligung handelt. Eine formelle Anhörung des BAFU ist ebenfalls nicht nachzuholen, wenn die Gesamtanlage umweltrechtskonform ist (E. 6.3).
Die WKK-Anlage zur Verbrennung von tierischen Abfällen hält die massgeblichen Emissionsbegrenzungen der LSV ein, jedoch wird eine Verletzung der Abfallverordnung gerügt, weil bei der Entsorgung des Tiermehls in einer Kehricht- und Sonderabfallverbrennungsanlage (KVA) weniger Schadstoffe anfallen würden.…
Zeitschrift URP
URP 2023 426
Publikationsart
Entscheid