Altlasten; Geltendmachung eines Sanierungsbedarfs nach Abschluss einer Totaldekontamination eines Unfallstandortes
Leitsätze
Der Entscheid über die Notwendigkeit einer Sanierung stellt für die beschwerdeführende Grundeigentümerin einen anfechtbaren Endentscheid nach Art. 90 BGG bzw. im Hinblick auf die Kostenfrage einen Zwischenentscheid mit irreversiblen Folgen nach Art. 93 Abs. 1 Bst. a BGG dar. Entsprechend erweist sich die Beschwerde als zulässig (E. 1.1).
Strittig ist, ob im Falle eine Unterstation zur Abtransformierung und Weiterleitung von Strom, bei welcher als Folge eines Blitzschlags ein Transformator explodierte, was dazu führte, dass ca. 3500 Liter Isolieröl ins Erdreich versickerten, von einem altlastenrechtlich massgeblichen Sanierungsbedarf auszugehen ist und somit ein Kostenverteilungsentscheid verlangt werden kann. Erfolgt die Geltendmachung eines Sanierungsbedarfs durch die Grundeigentümerin erst nach der selbst vorgenommenen Durchführung der Totaldekontamination des Unfallstandortes, trägt sie die Beweislast. Denn eine verlässliche…
Zeitschrift URP
URP 2023 650
Publikationsart
Entscheid