Nationalstrasse; Strassenabwasserbeseitigungsanlage (SABA) – u. a. Beeinträchtigung eines Amphibienlaichgebietes von nationaler Bedeutung (Unterhaltsplanung St. Gallen West – St. Gallen Ost)
Leitsätze
Nach konstanter Rechtsprechung ist die Änderung einer Anlage dann im Sinne der UVP-Pflicht «wesentlich», wenn die der Anlage zuzurechnenden Umweltbelastungen eine ins Gewicht fallende Änderung erfahren können. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Änderung dazu führt, dass entweder bestehende Umweltbelastungen verstärkt werden oder gewichtige Umweltbelastungen neu oder an neuer Stelle auftreten können. Keine Rolle spielen dagegen Umfang und Kosten der baulichen Massnahmen, sofern die UVP-Pflicht nicht ausdrücklich an die Kosten anknüpft (E. 3.1 und 3.5). Die zwei neu geplanten SABA weisen einen nicht unerheblichen Raumbedarf auf und beanspruchen zumindest teilweise empfindliche Standorte (eine Anlage ist in einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet geplant, die andere Anlage in unmittelbarer Nähe eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung). Allerdings handelt es sich um Anlagen des Gewässerschutzes, welche die Umweltverträglichkeit der…
Zeitschrift URP
URP 2024 621
Publikationsart
Entscheid