Biotopschutz; unzureichender Schutz eines Amphibienlaichgebietes von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Zonenplanrevision
Leitsätze
Zwar kann die ein Laichgewässer und die angrenzenden natürlichen sowie naturnahen Flächen (Bereich A) umschliessende Pufferzone (Bereich B) eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung im Rahmen einer Zonenplanrevision in der Regel als Landwirtschaftsfläche erhalten bleiben. Jedoch müssen die Kantone oder Gemeinden andere geeignete Massnahmen zum Schutz des Inventarobjektes ergreifen. Vorliegend hat die Amphibienpopulation seit Inventarisierung des Objektes stark abgenommen. Zudem dient der umstrittene Bereich B wahrscheinlich als Wanderkorridor zwischen der Rhone und dem Kanal von Fully. Schliesslich dürfte dieses Gebiet von den Tieren als Überwinterungsort genutzt werden. Unter diesen Umständen hätte die zuständige Behörde zum Schutz dieses Bereiches die nötigen Vorschriften erlassen müssen – z. B. als Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in einer Schutzverfügung oder einem Vertrag. Zumindest aber bleibt die Notwendigkeit…
Zeitschrift URP
URP 2024 626
Publikationsart
Entscheid