Coordination des procédures de décision et droit de l'environnement
Zusammenfassung
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts, die dieses regelmässig in Erinnerung ruft, muss das Entscheidverfahren bezüglich Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen koordiniert werden, und es sind die folgenden Grundsätze zu beachten: Die sachgerechteste Lösung besteht darin, dass in erster Instanz eine einzige Behörde die verschiedenen kantonalen und Bundesvorschriften anwendet. Wenn hingegen die Kompetenz zur Erteilung der erforderlichen Bewilligungen auf mehrere Stellen aufgeteilt ist, sind diese verpflichtet, ihre Entscheide zumindest in den Grundzügen zu koordinieren. Diese Grundsätze sind sowohl bei Verfahren auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene anzuwenden. Bei einer solchen umfassenden Interessenabwägung müssen auch die Umweltanliegen berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Modelle der Verfahrenskoordination; die bekanntesten sind das Koordinations- und das Konzentrationsmodell. Zur Zeit besteht eine allgemeine Tendenz, vom…
Zeitschrift URP
URP 2001 228
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag