Neue Verfahren im Koordinationsgesetz: Ausgleich von Schutz und Nutzen mittels Interessenabwägung
Zusammenfassung
Mit dem Erlass des Koordinationsgesetzes hat der Gesetzgeber auf die von Lehre und Rechtsprechung geübte Kritik an den bestehenden Verfahrensvorschriften reagiert. Er hat verfahrensrechtlich Ordnung und Transparenz hergestellt, er hat vereinheitlicht, vereinfacht und damit die formellen Voraussetzungen für eine Gesamtwürdigung der zur Diskussion stehenden Vorhaben geschaffen. Damit wird als wohl bedeutsamste Konsequenz endlich eine umfassende materielle Koordination mittels Interessenabwägung möglich. Die Interessenabwägung darf nicht einem Weg durch die Dunkelkammer eines nicht rationalisierbaren Wertungsaktes gleichkommen. Vielmehr hat sie mittels methodischem Dreischritt – Ermittlung, Beurteilung und Optimierung der berührten Interessen – für Transparenz und Ergebnisgerechtigkeit zu sorgen. Beim Geltungsbereich gilt es noch Lücken zu schliessen: Kurzfristig beim Bewilligungsverfahren für Seilbahnen und – wohl eher mittelfristig – im…
Zeitschrift URP
URP 2001 511
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag