Kostenverteilung bei Altlastensanierung mit mehreren Verursachern: Die Regelung im revidierten USG und im Vorentwurf zur neuen Altlasten-Verordnung

Zusammenfassung

Im Bereich der Kostenaufteilung zwischen mehreren Verursachern bestehen grundsätzliche Unklarheiten. Man kann sich des Eindruckes nicht ganz erwehren, dass sich der Gesetzgeber der Tragweite der von ihm statuierten Regelung nicht voll bewusst gewesen ist. Bedauerlicherweise wurde im VE AltlV auch keine einzige Bestimmung aufgenommen, welche das Verfahren betreffend die Kostenaufteilung bzw. deren Konsequenzen näher regelt. Einerseits ist es dazu noch nicht zu spät, anderseits will es der Verordnungsgeber allenfalls der Rechtsprechung überlassen, eine angemessene Praxis dazu heranzubilden.

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Zeitschrift URP

URP 1997 296

Publikationsart

Redaktioneller Beitrag

Autorin/Autor/Instanz

Michael Budliger