Kostenverteilung bei Altlastensanierung mit mehreren Verursachern: Die Regelung im revidierten USG und im Vorentwurf zur neuen Altlasten-Verordnung
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32d (Abs. 2)
Zusammenfassung
Im Bereich der Kostenaufteilung zwischen mehreren Verursachern bestehen grundsätzliche Unklarheiten. Man kann sich des Eindruckes nicht ganz erwehren, dass sich der Gesetzgeber der Tragweite der von ihm statuierten Regelung nicht voll bewusst gewesen ist. Bedauerlicherweise wurde im VE AltlV auch keine einzige Bestimmung aufgenommen, welche das Verfahren betreffend die Kostenaufteilung bzw. deren Konsequenzen näher regelt. Einerseits ist es dazu noch nicht zu spät, anderseits will es der Verordnungsgeber allenfalls der Rechtsprechung überlassen, eine angemessene Praxis dazu heranzubilden.
Zeitschrift URP
URP 1997 296
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag