Geruchsimmissionen einer Ziegelei; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes; Vorsorgeprinzip; Verhältnismässigkeit
Leitsätze
Ist eine Nutzungs- oder Produktionsänderung einer bestehenden Anlage umweltrechtlich von Bedeutung, bedarf sie einer Baubewilligung. War die Anlage im Zeitpunkt des Inkrafttretens des USG bereits erstellt und entsprach sie damals den Umweltschutzvorschriften, verletzt sie aber durch die spätere Änderung diese Normen, dann sind nicht die privilegierten Sanierungsbestimmungen nach Art. 16 ff. USG anzuwenden. Stattdessen ist die Wiederherstellung des rechtmässigen, für Neuanlagen geltenden Zustands zu verfügen. Dabei ist aber das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten, und zwar auch dann, wenn der Bauherr nicht gutgläubig war. Da es vorliegend nur noch um eine kurze Übergangszeit geht, sind auch mildere Massnahmen wie die Begrenzung der Produktionsmenge zu prüfen. Der Einbau einer Rauchgas-Nachverbrennungsanlage entspricht dem Stand der Technik, ist also betrieblich und technisch möglich und ausserdem wirtschaftlich tragbar. Da die umstrittenen…
Zeitschrift URP
URP 2002 240
Publikationsart
Entscheid