Abwehrrechte und Entschädigungen bei Baustellen
Zusammenfassung
Die Auseinandersetzung mit Abwehransprüchen bei Immissionen aus Baustellen erfolgt in der Regel reaktiv während der Bauphase. Es gibt indessen gute Gründe, bereits in der Projektierungsphase eines Bauvorhabens nach geeigneten Lösungen zu suchen und mithin das Risiko von Baustopps und Verzögerungen zu minimieren. Bauen gehört zum Inhalt des Eigentums und stellt grundsätzlich rechtmässiges Verhalten dar, solange damit keine übermässigen Einwirkungen auf die benachbarten Grundstücke verbunden sind. Gegen solche kann sich der betroffene Nachbar mit verschiedenen Rechtsbehelfen zur Wehr setzen. Im Vordergrund steht gegenüber dem privaten Bauherrn das Vorgehen nach Art. 679 ZGB. Allerdings versagen die klassischen Abwehransprüche auf Unterlassung oder Beseitigung einer Störung, wenn die mit den Bauarbeiten verbundenen übermässigen Einwirkungen unvermeidbar sind. An deren Stelle tritt freilich der Anspruch auf Schadenersatz. Weniger geeignet zur…
Zeitschrift URP
URP 2002 387
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag