Mobilfunkanlagen zwischen Versorgungsauftrag, Raumplanung und Umweltschutz
Zusammenfassung
Der Versorgungsauftrag im Telekommunikationswesen muss mit den Erfordernissen des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes in Einklang gebracht werden, ebenso mit den Anforderungen der Raumplanung. Häufig wird angenommen, dies könne und müsse im Rahmen der Rechtsanwendung geschehen, namentlich bei der Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkantennen. Dies trifft jedoch nur sehr beschränkt zu; denn die erforderliche Harmonisierung der verschiedenen, teils gegenläufigen Nutz- und Schutzinteressen wäre in erster Linie Sache des Gesetzgebers gewesen. Bei der Neuordnung des Fernmeldewesens wurde diesem Aspekt jedoch zu wenig Beachtung geschenkt. Den Verwaltungsbehörden und Gerichten sind diesbezüglich weit-gehend die Hände gebunden, vor allem wegen der Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche das Einhalten der Anlagegrenz-werte als massgeblich betrachtet und eine darüber hinausgehende Interessenabwägung unter dem Titel der Vorsorge…
Zeitschrift URP
URP 2003 115
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag