Standortwahl für Mobilfunkanlagen: Sicht der Betroffenen
Zusammenfassung
Der Standort einer Mobilfunkanlage interessiert die Betroffenen meist nur im Hinblick auf eine grösstmögliche Immissionsreduktion. Dabei können sich unter verschiedenen Betroffenen Zielkonflikte ergeben. Ein Ausweichen in die Landwirtschaftszone ist jedoch unzulässig. Die bei Erlass der NISV festgestellten Lücken in der Erforschung von Hochfrequenz-Strahlung im Niedrigdosisbereich und der Langzeitwirkung dieser Strahlung sind noch nicht geschlossen. Das Bundesgericht hat es bisher abgelehnt, in Beschwerdeverfahren Beweise über die Schädlichkeit oder Lästigkeit von Hochfrequenz-Strahlung und solche betreffend technische und betriebliche Machbarkeit und wirtschaftliche Tragbarkeit von niedrigeren Vorsorgewerten abzunehmen. Es beruft sich dabei auf die bei Erlass der NISV durch den Bundesrat erhobenen Erkenntnisse und die gestützt darauf vorgenommene Bewertung. Für das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich steht ausser Frage, dass die Einhaltung von…
Zeitschrift URP
URP 2003 155
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag