Fachmarkt; Anschluss an öffentlichen Verkehr
Leitsätze
Im Kanton Bern sind für die Realisierung eines Fachmarktes bezüglich den Anschluss an den öffentlichen Verkehr die Bestimmungen über Einkaufszentren anwendbar. In Bezug auf die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere mit Blick auf Fragen der Luft- und Lärmbelastung aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens stellen sich bei Fachmarktzentren mit einem beschränkten Warensortiment denn auch die gleichen Probleme wie bei klassischen Einkaufszentren, weshalb sich unter diesem Gesichtspunkt keine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt. Dies zeigt sich auch darin, dass die UVPV den Begriff des Fachmarktes nicht kennt und unter den in Ziffer 80.5 ihres Anhangs verwendeten Begriff des Einkaufszentrums auch Fachmärkte zu subsumieren sind (E. 4a).
Zeitschrift URP
URP 2004 172
Publikationsart
Entscheid