Kritische Anmerkungen zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 14. Mai 1997: Inspektion «Nationalstrassenbau»
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 24sexies
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 24septies
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 24septies
Zusammenfassung
Der Bericht wurde im Bundesblatt vom 26. August 1997 (BBl III, 1535–1567) veröffentlicht. Die das Umweltrecht betreffenden Passagen wurden in URP 1997 545 ff. auszugsweise abgedruckt. Autobahnen zu bauen kostet mehr und dauert länger als vorgesehen. Diese – nicht bestrittene – Feststellung ist Anlass und Ausgangspunkt des Berichts der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Leider ist dieser Bericht sowohl in der Analyse wie auch in den daraus abgeleiteten Empfehlungen sachlich teils mangelhaft und aus einer einseitigen «Bauherrschaftsoptik» heraus geschrieben. Dieses Verdikt soll im folgenden an ein paar Beispielen begründet werden.