Die UVP als zukunftsweisendes rechtliches Instrument
Zusammenfassung
Das Umweltschutzgesetz will «Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten». Und Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sollen frühzeitig begrenzt werden. Diese hohen Ziele des Gesetzes können nur erreicht werden, wenn auch griffige Instrumente zur Umsetzung im Alltag zur Verfügung stehen. Die UVP ist ein solches Instrument und gar eines der Wichtigsten. Sie zwingt Planende dazu, in einem frühen Projektstadium die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu klären. Sie verpflichtet Planende und Bewilligungsinstanzen zur Klärung der Frage, ob allfällige negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit zumutbaren Massnahmen beseitigt, gemildert oder ausgeglichen werden könnten. Sie professionalisiert das…
Zeitschrift URP
URP 2004 433
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag