Cadre réglementaire des réseaux de téléphonie mobile et politique de la concurrence
Zusammenfassung
Seit der Liberalisierung des schweizerischen Fernmeldemarkts im Jahr 1998 erteilt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Mobilfunkkonzessionen. Diese enthalten vor allem für die betroffenen Betreiber Vorgaben bezüglich Raumplanung und Umweltschutz, einschliesslich den Bereich der nichtionisierenden Strahlung. Um diese Auflagen zu erfüllen, ist es dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemäss dem eidgenössischen Fernmeldegesetz (FMG) zudem erlaubt, von den Mobilfunkkonzessionären zu verlangen, dass sie zur Wahrung des öffentlichen Interesses ihre Infrastrukturen gemeinsam benutzen. Im gleichen Zug wie die ComCom die UMTS-Betreiber zur Versorgung von 50% der Bevölkerung verpflichtet, hat sie ihnen auch das Abschliessen von «National Roaming»-Abkommen erlaubt, sobald die Stufe der Versorgungspflicht von 20% erreicht ist. Schliesslich muss die ComCom dem nationalen Frequenzzuweisungsplan zustimmen, für dessen Ausarbeitung und…
Zeitschrift URP
URP 2004 689
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag