Vereinbarungen zwischen Staat und Wirtschaft im Umweltschutz – Möglichkeiten und Grenzen
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber will mit den neuen Bestimmungen zum Umweltschutzgesetz, wie übrigens auch mit dem Entwurf zum Energiegesetz, dass Staat und Wirtschaft vermehrt zusammenarbeiten. Ein Instrument für diese Zusammenarbeit bilden Vereinbarungen. Neben Branchenvereinbarungen sind auch Betriebsvereinbarungen in Betracht zu ziehen. Die traditionelle Zurückhaltung der Rechtslehre gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollte vor dem Hintergrund des Willens des Gesetzgebers abgebaut werden. Wenn Verwaltung und Private mehr kooperieren wollen, sollten die Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperationsform genau beachtet werden: Die Vereinbarungen müssen klare Zielsetzungen formulieren, die nachvollziehbar und überprüfbar sind. Ein Controllingsystem soll gewährleisten, dass der Erfolg von Vereinbarungen auch beurteilt werden kann. Die Behörden und Verwaltungen müssen an ihre Rollen gebunden bleiben und dürfen nicht Funktionen übernehmen, die ihnen…
Zeitschrift URP
URP 1997 363
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag