Einleitung von Industrieabwasser in öffentliche Kanalisation
Leitsätze
Wer Industrieabwasser ableitet, muss bei Produktionsprozessen und bei der Abwasserbehandlung die nach dem Stand der Technik notwendigen Massnahmen treffen, um Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden. Gestützt auf diese Verpflichtung kann vom Inhaber des Betriebs verlangt werden, sich über neue Behandlungsmethoden zu informieren, entsprechende Versuche durchzuführen und der zuständigen Behörde darüber Bericht zu erstatten (E. 3). Bei der Einleitung von Industrieabwasser in die öffentliche Kanalisation müssen die entsprechenden Grenzwerte (vorliegend jener für Nickel) eingehalten werden. Das Abstellen auf Jahresdurchschnittswerte ist nicht zulässig. Doch kann der Inhaber des Betriebs nachweisen, dass er die nach dem Stand der Technik erforderlichen Massnahmen getroffen hat und dass die Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismässig wäre (E. 4). Wer Industrieabwasser ableitet, das Stoffe enthält, deren Abbau in der öffentlichen…
Zeitschrift URP
URP 2005 744
Publikationsart
Entscheid