Vom Konzept der Nachhaltigen Entwicklung zur Nachhaltigkeitsbeurteilung
Zusammenfassung
Die Schweiz hat sich 1992 mit der Annahme der Erklärung von Rio zu einer Nachhaltigen Entwicklung bekannt und hat die Nachhaltige Entwicklung in der revidierten Bundesverfassung als Staatsziel verankert. Die Erklärung von Rio forderte die unterzeichnenden Staaten auf, bis 2002 nationale Strategien zur Nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln. Nach 1997 verabschiedete der Bundesrat im Jahr 2002 eine zweite Strategie mit dem Ziel, die Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung flächendeckend in jedes Politikfeld zu integrieren. In sämtlichen Gesetzen, Programmen, Konzepten und Projekten soll auf die Nachhaltige Entwicklung Bezug genommen werden. Die drei Nachhaltigkeitsdimensionen sollen frühzeitig berücksichtigt und Probleme amtsübergreifend zugunsten langfristig tragfähiger Lösungen bearbeitet werden. Konflikte sollen offengelegt und Entscheidverfahren transparent und mit breitem Einbezug verschiedener Akteure ausgestaltet werden. In diesem Kontext kommt…
Zeitschrift URP
URP 2006 527
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag