Verwertung belasteter Bauabfälle
Zusammenfassung
Das Bundesrecht statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Verwertung vor der Ablagerung von Abfällen. Nach Massgabe der TVA kann und soll eine Verwertung von belasteten Bauabfällen immer dann stattfinden, wenn dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und ökologisch sinnvoll ist. Die wirtschaftliche Tragbarkeit einer Verwertungsmassnahme beschlägt ein rein ökonomisches Kriterium und ist analog zum gleich lautenden Begriff im Immissionsrecht anhand eines mittleren und zweckmässigen Referenzprojekts zu prüfen. An die Stelle eines objektivierten Kostenvergleichs kann auch eine rein objektive Kostenschwelle treten, solange im Einzelfall der Nachweis offen bleibt, dass die Anwendung einer starren Grösse aus projektimmanenten Gründen zu stossenden Ergebnissen führt. Die Zürcher Verwertungsregel wurde in einem aufwendigen Verfahren unter verschiedenen Varianten ausgewählt, wobei Kriterien wie ökologische Effizienz, Kosteneinsparungen gegenüber…
Zeitschrift URP
URP 2006 663
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag