Die Umsetzung von Interventions-Massnahmen bei massiver Luftbelastung insbesondere durch Feinstaub bei austauscharmen Inversionslagen (SMOG) im Kanton Zürich
Zusammenfassung
Die Feinstaubbelastung der Luft gilt als eine der grössten Herausforderungen der Luftreinhalte-Politik. Der Bund setzt in seinem Aktionsplan gegen Feinstaub auf langfristige Massnahmen, welche die Luftreinhalte-Verordnung und die Massnahmenpläne der Kantone ergänzen, und lehnt kurzfristige Massnahmen auf Bundesebene ab. Am 21. September 2006 hat die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) ein Konzept «Temporäre Massnahmen bei ausserordentlich hoher Luftbelastung durch zuviel Feinstaub (Wintersmog – PM10)» verabschiedet. Bei anhaltenden Inversionslagen wird die Bevölkerung in einer ersten Stufe informiert und zu freiwilligen Massnahmen aufgerufen. In einem zweiten Schritt werden bei Erreichen der Interventionsstufen I und II geeignete Massnahmen angeordnet. Sie betreffen einerseits Verkehrsmassnahmen (Tempo 80 und Überholverbote für Lastwagen) und anderseits Massnahmen für den Betrieb von Zweitheizungen, das Feuern im Freien…
Zeitschrift URP
URP 2006 926
Publikationsart
Forum