Baubewilligung; Umbau einer Tankanlage; Schutz vor Störfällen
Leitsätze
Art. 10 Abs. 2 USG verlangt an sich nicht bestimmte Massnahmen, sondern ein ausreichendes Schutzniveau. Aus Art. 10 Abs. 1 USG sowie aus Art. 3 und Anhang 2 StFV folgt aber, dass die Sicherheitsdistanzen zu den allgemeinen vorsorglichen Sicherheitsmassnahmen gehören, auf die im Prinzip nicht verzichtet werden kann. Es würde dem Kausalitätsprinzip, wie es in Art. 10 Abs. 1 USG und in den Art. 3 und 8 StFV festgehalten ist, widersprechen, wenn eine Baubewilligung auch erteilt werden könnte, wenn die Sicherheitsabstände gegenüber noch nicht überbauten Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden. Wer mit dem Betrieb seines Unternehmens eine für die Nachbarschaft gefährliche Situation schafft, muss selber angemessene Massnahmen treffen, um den Schaden zu eliminieren oder auf ein akzeptables Mass zu beschränken. Die Tatsache, dass überbaubare Nachbargrundstücke noch nicht überbaut sind, darf also nicht dazu führen, dass ein Inhaber ohne Einhaltung der…
Zeitschrift URP
URP 2007 183
Publikationsart
Entscheid