Rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von invasiven Neobiota
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit dem geltenden Recht. Wie bei anderen Gefährdungen auch (z.B. Störfälle oder Hochwasser) müssen im Umgang mit Neobiota Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen unterschieden werden. Vorgaben an die Behörden, Präventionsmassnahmen zu treffen, finden sich in rund einem halben Dutzend von Bundesgesetzgebungen. Demgegenüber enthalten nur das Jagdrecht und das Landwirtschaftsrecht auch Bekämpfungsvorschriften. Die Bekämpfung der Aufrechten Ambrosie etwa erfolgte gestützt auf das Landwirtschaftsrecht. Im Übrigen steht es den Gemeinden, Kantonen und dem Bund frei, Massnahmen gegen invasive Neobiota auf dem eigenen Land auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage zu treffen. Bei der Wahl von Bekämpfungsmethoden ist allerdings zu beachten, dass sich diese mit der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung vertragen. Eine Überbindung von Bekämpfungskosten auf Private ist heute im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsrechts möglich.…
Zeitschrift URP
URP 2007 371
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag