Un droit fondamental à un air sain ?
Zusammenfassung
In der Schweiz wird der Umweltschutz in erster Linie durch Gesetzes- und Verordnungsrecht des Bundes und durch verschiedene internationale Vereinbarungen geregelt. Es stellt sich nun die Frage, ob auch die Grundrechte etwas zum Schutz der Umwelt beitragen. Gegenwärtig enthalten weder die Bundesverfassung noch die internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte, die von der Schweiz ratifiziert wurden, ausdrücklich ein Grundrecht auf saubere Luft oder, weiter gefasst, auf eine gesunde Umwelt. Diese Lücke wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilweise gefüllt. So schützt die EMRK, wenn eine ihrer Garantien durch eine Umweltbelastung verletzt wird, indirekt verschiedene Aspekte des Rechts jeder Person, in einer gesunden Umwelt zu leben. Eine rechtsvergleichende Betrachtung liefert höchst interessante Hinweise darüber, welcher Stellenwert der Umwelt in den nationalen Verfassungen und in anderen…
Zeitschrift URP
URP 2007 922
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag