Rückbau von Geländeauffüllungen; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
Leitsätze
Bei der Anordnung der Behebung illegaler Terrainveränderungen ist das öffentliche Interesse an einem ordnungsgemässen Vollzug gross, insbesondere jenes an der Einhaltung grundlegender Prinzipien wie dem Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und dem Verbot der Ablagerung von Abfällen ausserhalb von Deponien. Im vorliegenden Fall wäre der Rückbau zwar mit einer erneuten Belastung der Umwelt und temporären Flurschäden verbunden. Diese öffentlichen Interessen können grundsätzlich aber gegen jede Wiederherstellung angeführt werden und spielen deshalb eine untergeordnete Rolle. Da der Beschwerdeführer mehrfach bösgläubig handelte und die Abweichung vom Gesetz schwerwiegend ist, muss er in Kauf nehmen, dass den öffentlichen Interessen an der Behebung der rechtswidrigen Zustände höheres Gewicht beigemessen wird als an der ihm anfallenden finanziellen Belastung. Das Raumplanungs- und Abfallrecht kann nur ordnungsgemäss vollzogen…
Zeitschrift URP
URP 2008 590
Publikationsart
Entscheid